Da die digitale Volumentomographie ein sehr modernes Verfahren ist, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung zur Zeit nicht. Allerdings lohnt sich aufgrund der Vorteile einer sichereren Diagnostik und OP-Planung der finanzielle Aufwand.
Bei den privaten Krankenkassen können die DVT-Leistungen analog zu einer Computertomographie (CT) abgerechnet werden. Die Erstattung erfolgt bei jedem Privatpatienten im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges.